B746/92•Verfassungsgerichtshof B746/92
B746/92Tribunal Constitucional9 de dez. de 1992
Grundverkehrsrecht, Umgehungsgeschäft
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird deshalb abgewiesen.
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