B265/92•Verfassungsgerichtshof B265/92
B265/92Tribunal Constitucional14 de dez. de 1992
Dienstrecht, Landeslehrer, Bescheidbegründung, Besetzungsvorschlag, schulfeste Stelle
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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