B468/91•Verfassungsgerichtshof B468/91
B468/91Tribunal Constitucional15 de mar. de 1993
VfGH / Legitimation, Rundfunk, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Befangenheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Rundfunkkommission, Behördenzusammensetzung, Objektivitätsgebot (Rundfunk)
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, den beteiligten Parteien J K, E G, U B und Dr. H F M zu Handen ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. G K die mit insgesamt 18.000,- S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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