B496/92•Verfassungsgerichtshof B496/92
B496/92Tribunal Constitucional16 de mar. de 1993
Finanzverfahren, Rechtsmittel Finanzverfahren, Aussetzung der Entscheidung (Finanzverfahren), Fiskal-Lkw, Ermessen, Nachsicht (von Abgabenschuldigkeiten)
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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