B1218/91•Verfassungsgerichtshof B1218/91
B1218/91Tribunal Constitucional16 de mar. de 1993
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnung Kundmachung, Kundmachung Verordnung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.