B587/92•Verfassungsgerichtshof B587/92
B587/92Tribunal Constitucional17 de mar. de 1993
Paßwesen, VfGH / Anlaßfall, Privat- und Familienleben, Sichtvermerk
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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