B775/92•Verfassungsgerichtshof B775/92
B775/92Tribunal Constitucional19 de mar. de 1993
VfGH / Aufhebung Wirkung, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), Ersatzbescheid, Vergnügungssteuer, Rückzahlung Finanzverfahren
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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