B534/92•Verfassungsgerichtshof B534/92
B534/92Tribunal Constitucional23 de mar. de 1993
Ausländergrunderwerb, Staatsangehörigkeit, Person juristische
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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