B929/91•Verfassungsgerichtshof B929/91
B929/91Tribunal Constitucional23 de mar. de 1993
Grundverkehrsrecht, Bescheidbegründung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.OOO S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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