B723/92•Verfassungsgerichtshof B723/92
B723/92Tribunal Constitucional14 de jun. de 1993
Ausländergrunderwerb, Überfremdung, Bescheidbegründung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer bevollmächtigten Vertreter die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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