B645/91•Verfassungsgerichtshof B645/91
B645/91Tribunal Constitucional15 de jun. de 1993
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Widmungsbewilligung, Bebauungsdichte, Vorstellung, Verordnung, Gesetz im materiellen Sinn
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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