B2069/92•Verfassungsgerichtshof B2069/92
B2069/92Tribunal Constitucional1 de jul. de 1993
Zivildienst, Rechtsgrundsätze, Treu und Glauben, Verwaltungsverfahren, Eingaben, Formgebrechen
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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