B517/93•Verfassungsgerichtshof B517/93
B517/93Tribunal Constitucional28 de set. de 1993
Behördenzuständigkeit, Grundverkehrsrecht, Umgehungsgeschäft, Vorfrage
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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