B415/92•Verfassungsgerichtshof B415/92
B415/92Tribunal Constitucional29 de set. de 1993
Arbeiterkammern Mitgliedschaft, Privatwirtschaftsverwaltung, Hoheitsverwaltung, Straßenverwaltung, Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen
Die beschwerdeführende Kammer ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Kammer zuhanden ihres Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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