B381/93•Verfassungsgerichtshof B381/93
B381/93Tribunal Constitucional2 de out. de 1993
Erwerbsausübungsfreiheit, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit, Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Ausbildung, Volksanwaltschaft
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und der Berufsausbildung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.