B1120/92•Verfassungsgerichtshof B1120/92
B1120/92Tribunal Constitucional6 de out. de 1993
Zivildienst, Zivildienst Dauer, Verordnungserlassung, Auslegung verfassungskonforme, Kollegialbehörde
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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