B389/93•Verfassungsgerichtshof B389/93
B389/93Tribunal Constitucional12 de out. de 1993
Erwerbsausübungsfreiheit, Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Notare, Rechtsanwälte Ausbildung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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