B1633/92•Verfassungsgerichtshof B1633/92
B1633/92Tribunal Constitucional14 de out. de 1993
Wasserrecht, Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes (Wasserrecht), Auftrag wasserpolizeilicher, Eigentumsbeschränkung, öffentliches Interesse, Verhältnismäßigkeitsprinzip
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Schutz des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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