B319/91•Verfassungsgerichtshof B319/91
B319/91Tribunal Constitucional11 de dez. de 1993
Kompetenz Bund - Länder Arbeitsrecht, Kompetenz Bund - Länder Landarbeitsrecht, Kompetenz Bund - Länder Arbeiterkammer, Kompetenz Bund - Länder Landarbeiterkammer, Kompetenz Bund - Länder berufliche Vertretungen, Arbeiterkammern, Landwirtschaftskammern, Landarbeiterkammern, Landarbeiterkammern Mitgliedschaft
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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