B1115/93•Verfassungsgerichtshof B1115/93
B1115/93Tribunal Constitucional4 de mar. de 1994
Verwaltungsverfahren, Manuduktion, VfGH / Abtretung, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, VfGH / Kompetenzkonflikt, Zivildienst
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer in einem sonstigen Recht verletzt wurde.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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