B84/93•Verfassungsgerichtshof B84/93
B84/93Tribunal Constitucional12 de mar. de 1994
Bewertung Betriebsvermögen, Einheitsbewertung, Umsatzsteuer
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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