B435/93; B923/93•Verfassungsgerichtshof B435/93; B923/93
B435/93; B923/93Tribunal Constitucional15 de jun. de 1994
Gewerberecht, Gastgewerbe, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsruhe, Arbeitsrecht
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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