B1256/93•Verfassungsgerichtshof B1256/93
B1256/93Tribunal Constitucional16 de jun. de 1994
Baurecht, Bausperre, Landschaftsschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bebauungsplan, Geltungsbereich (örtlicher) einer Verordnung, Auslegung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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