B254/93•Verfassungsgerichtshof B254/93
B254/93Tribunal Constitucional20 de jun. de 1994
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, beleidigende Schreibweise
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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