B931/93•Verfassungsgerichtshof B931/93
B931/93Tribunal Constitucional24 de jun. de 1994
Verordnungserlassung, Behördenzuständigkeit, Straßenpolizei, Fahrverbot, Umweltschutz, Vertrauensschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Erwerbsausübungsfreiheit, Omnibusse
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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