B2066/92•Verfassungsgerichtshof B2066/92
B2066/92Tribunal Constitucional24 de jun. de 1994
VfGH / Anlaßfall, Behördenzuständigkeit, Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten sowie im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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