B1587/92•Verfassungsgerichtshof B1587/92
B1587/92Tribunal Constitucional25 de jun. de 1994
Enteignung, Rückgängigmachung (Enteignung), Baurecht, Grundabtretung, Bebauungsplan, VfGH / Präjudizialität, Verkehrsflächen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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