B102/93•Verfassungsgerichtshof B102/93
B102/93Tribunal Constitucional30 de jun. de 1994
Dienstrecht, Landeslehrer, Bescheidbegründung, schulfeste Stelle
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000.- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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