B953/92; B1748/92•Verfassungsgerichtshof B953/92; B1748/92
B953/92; B1748/92Tribunal Constitucional30 de jun. de 1994
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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