B1284/90•Verfassungsgerichtshof B1284/90
B1284/90Tribunal Constitucional1 de jul. de 1994
Baurecht, Baubewilligung, VfGH / Anlaßfall
Das Beschwerdeverfahren wird insoweit eingestellt, als die Beschwerde von G G erhoben wurde.
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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