B394/94•Verfassungsgerichtshof B394/94
B394/94Tribunal Constitucional26 de set. de 1994
VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter, Sachverständige, Grundverkehrsrecht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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