Verfassungsgerichtshof B1705/93

B1705/93Tribunal Constitucional26 de set. de 1994

Abrir fonte

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, Rundfunk, Auslegung verfassungskonforme, Meinungsäußerungsfreiheit, Objektivitätsgebot (Rundfunk), Informationsfreiheit

Texto completo

Verfassungsgerichtshof B1705/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.