B1886/92•Verfassungsgerichtshof B1886/92
B1886/92Tribunal Constitucional29 de set. de 1994
Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Erwerbsausübungsfreiheit
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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