B75/94•Verfassungsgerichtshof B75/94
B75/94Tribunal Constitucional1 de out. de 1994
Fremdenpolizei, Schubhaft, Fremdenrecht, Abschiebung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Refoulement-Verbot, Vollstreckungshandlung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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