B530/94•Verfassungsgerichtshof B530/94
B530/94Tribunal Constitucional3 de out. de 1994
Gewerberecht, Gewerbeanmeldung, VfGH / Prüfungszeitpunkt, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Übergangsbestimmung, Rechtsquellensystem, Gewerbeberechtigung, Auslegung verfassungskonforme , Viehschneider, Erwerbsausübungsfreiheit, Befähigungsnachweis, Sachverständige
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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