B1282/93•Verfassungsgerichtshof B1282/93
B1282/93Tribunal Constitucional5 de out. de 1994
Berufungsantrag begründeter, Formgebrechen, Sozialversicherung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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