B1949/93•Verfassungsgerichtshof B1949/93
B1949/93Tribunal Constitucional28 de nov. de 1994
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wahlrecht passives, Wohnsitz, Wählerevidenz, Bescheidbegründung, Bescheid Unterschrift
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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