B2160/93•Verfassungsgerichtshof B2160/93
B2160/93Tribunal Constitucional14 de dez. de 1994
VfGH / Legitimation, Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, Vertrauensschutz, Rückwirkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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