B1554/93•Verfassungsgerichtshof B1554/93
B1554/93Tribunal Constitucional15 de dez. de 1994
Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Krankenanstalten, Gemeindeverband, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Wirkungsbereich eigener, Auslegung verfassungskonforme
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin ist schuldig, dem als beteiligte Partei einschreitenden Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Kufstein-Wörgl die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten zu Handen seiner Rechtsanwälte binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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