B940/93; B712/94•Verfassungsgerichtshof B940/93; B712/94
B940/93; B712/94Tribunal Constitucional15 de dez. de 1994
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, civil rights, Eigentumseingriff, Mandatsverfahren, Schiffahrt, Kostentragung (Schiffahrtspolizei), Vertrauensschutz, Determinierungsgebot
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.