B257/94•Verfassungsgerichtshof B257/94
B257/94Tribunal Constitucional16 de dez. de 1994
Ausländergrunderwerb Kompetenz, Grundverkehrsrecht Kompetenz, Kompetenz Bund - Länder Grundverkehr, Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, Überfremdung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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