B1790/94•Verfassungsgerichtshof B1790/94
B1790/94Tribunal Constitucional28 de fev. de 1995
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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