B816/94•Verfassungsgerichtshof B816/94
B816/94Tribunal Constitucional3 de mar. de 1995
Arbeitslosenversicherung, Karenzurlaub
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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