B1673/94•Verfassungsgerichtshof B1673/94
B1673/94Tribunal Constitucional15 de mar. de 1995
Behördenzuständigkeit, Landeshauptmann, Polizeibehörden, Sicherheitsdirektion, Waffenrecht, Waffenpaß, Verläßlichkeit, Berufung, Behördenüberleitung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.