B1616/93•Verfassungsgerichtshof B1616/93
B1616/93Tribunal Constitucional16 de mar. de 1995
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.