B200/94•Verfassungsgerichtshof B200/94
B200/94Tribunal Constitucional25 de set. de 1995
Krankenanstalten, Pflegegebühren, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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