B1962/94•Verfassungsgerichtshof B1962/94
B1962/94Tribunal Constitucional11 de out. de 1995
Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Erwerbsausübungsfreiheit, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit, Auslegung verfassungskonforme, Ermittlungsverfahren, Rechtsanwälte Ausbildung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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