B1166/93•Verfassungsgerichtshof B1166/93
B1166/93Tribunal Constitucional12 de out. de 1995
Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarrecht Beamte, Dienstrecht, Standes- und Amtspflichten, Dienstpflichten
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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