B1404/95•Verfassungsgerichtshof B1404/95
B1404/95Tribunal Constitucional4 de dez. de 1995
Rechtsbegriffe unbestimmte, Legalitätsprinzip, Haftung, Finanzverfahren Haftung, Person juristische, Auslegung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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