B2141/95•Verfassungsgerichtshof B2141/95
B2141/95Tribunal Constitucional26 de fev. de 1996
Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Erwerbsausübungsfreiheit, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Analogie, Strafrecht
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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